Homophobe Polizisten gegen Regenbogenflagge

28/06/2008

Der Berliner Polizeipräsident Dieter Glietsch hat an seinem Amtssitz aus Anlass der Pride Week eine Regenbogenflagge hissen lassen. 

Erwartungsgemäß plärrte der örtliche CDU-Vertreter los:  

Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Frank Henkel, warf Glietsch mangelnde Toleranz sowie Spießigkeit vor. Glietsch habe seinen Beamten per Dienstanweisung und mit Verweis auf das Neutralitätsgebot untersagt, Deutschlandfahnen an ihren Streifenwagen anzubringen. „Nun lässt er vor seinem Dienstsitz die Regenbogenflagge hissen. Ich bin erstaunt, wie hier mit zweierlei Maß gemessen wird, was die Neutralität der Polizei betrifft“, so Henkel.

Weniger erwarte hatte ich, dass auch der Berliner Landesvorsitzende (sich selbst als “Landeschef” titulierend) Bodo Pfalzgraf der Deutschen Polizeigewerkschaft empört aufquiekt

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‘Larry King und der schwule Bruder des Rechtsanwalts’

23/06/2008

So, oder so ähnlich, könnte der Titel eines billigen Krimis lauten. 

Es geht aber um etwas anderes. Lawrence King (15) wurde im Februar 2008 in Oxnard (Kalifornien) von seinem 14jährigen Mitschüler Brandon McInerney erschossen. Einziges Tatmotiv: Larry war schwul und hat Brandon Avancen gemacht. 

McInerney droht bei einer Verurteilung nach Erwachsenstrafrecht eine 50jährige Haftstrafe. Die Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht ist nach kalifornischem Recht unter anderem dann möglich, wenn die Tat als Hassverbrechen gewertet wird. 

Mehrere amerikanische schwullesbische Verbände haben sich, aus mir unverständlichen Gründen, dafür stark gemacht, den Fall an ein Jugendgericht zu verweisen und McInerney unter Jugendstrafrecht zu verurteilen. Er würde dann mit etwa 10 Jahren Haft davon kommen. Auch der Anwalt von McInerney versucht es mit der Mitleidstour. McInerney habe das alles nicht gewollt, er sei doch selbst noch ein Kind, man müsse Verständnis haben, und bla, bla, bla. 

Es ist immer wieder erstaunlich, wie viel Mitleid für den Täter aufgebracht wird, und wie wenig Mitgefühl dem Opfer, dem es freilich nichts mehr nützt, und dessen Angehörigen gilt. 

Und so argumentiert McInerney’s Anwalt William Quest in alter Tradition, dass das schwule Opfer doch selbst schuld sei und McInerney nicht genug vor seinem schwulen Verehrer geschützt wurde: 

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“Mir scheint die Zeit reif zu sein für eine vollständige Angleichung der Lebenspartnerschaft”

18/06/2008

Das Zitat stammt aus der schriftlichen Stellungnahme von Prof Dr Karlheinz Muscheler (Bochum) zu der Bundestagsausschussanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes.

Die mündliche Anhörung im Rechtsausschuss findet heute ab 14 Uhr statt. Die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen sind auf den Internetseiten des Bundestags veröffentlicht. 

Neben der sorgfältig formulierten Stellungnahme von Manfred Bruns (LSVD) sind die Ausführungen des österreichisches Rechtsanwalts Dr Helmut Graupner sehr lesenswert. Sie enthalten einen umfassenden Vergleich der Rechtslagen und Rechtssprechungen.

Natürlich haben sich auch die Gegner gleichgeschlechtlicher Beziehungen zu Wort gemeldet. Die Qualität der teilweise hysterischen Äußerungen sei mit einem Zitat eines gewissen Marc Hüffner hier nur angedeutet:

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Abstand halten!

11/06/2008

Da sind ein paar Idioten einem schwulen Teenager mächtig auf die Nerven gegangen, haben ihn gar verprügelt und beraubt. In vielen Fällen hätten Behörden und Gerichte sich dahin eingelassen, dass der Schwule seine Peiniger provoziert habe (Schwule provozieren bekanntlich schon allein durch ihr dasein), und nichts weiter unternommen. Nicht so der zuständige Richter in Virginia. Die Täter müssen sich in den nächsten fünf Jahren von ihrem Opfer fern halten. Im Falle einer Zuwiderhandlung drohen 10 Jahre Haft.

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Amtspflichtverletzung in der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

10/06/2008

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat die Aufgabe, in unabhängiger Weise Personen, die Benachteiligungen erfahren haben, die rassistisch motiviert sind oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erfolgt sind, zu unterstützen. Dabei soll sie Möglichkeiten für ein Vorgehen gegen Benachteiligungen aufzeigen, das Bewusstsein für Gleichberechtigung als Menschenrecht fördern und die Vorteile einer diskriminierungsfreien Gesellschaft herausstellen.

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Bundesverfassungsgericht: Es bleibt dabei, alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich - nur Schwule und Lesben nicht!

03/06/2008

Das Bundesverfassungsgericht hat erneut entschieden, dass Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, den Familienzuschlag der Stufe 1, den verheiratete Beamte ohne weiteres erhalten, nicht gewährt werden muss. 

Das Gericht nimmt dabei auf seine Entscheidung vom 20.09.2007 Bezug.

 

Mit Blick auf die Entscheidung des europäischen Gerichtshofs in der sogenannten Vorlegungssache Maruko macht das Verfassungsgericht zusätzliche Ausführungen. Zunächst flüchtet es sich in juristische Finten und weist auf die zeitlichen Abläufe hin:

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“Amis, Russen, Fremdvölker raus - endlich wieder Herr im eigenen Haus!”

02/06/2008

Die Titelzeile stammt aus dem sogenannten ‘Heimatvertriebenenlied’ des rechtsextremen ‘Liedermachers’ Frank Rennicke.

Amtsgericht Böblingen und Landgericht Stuttgart bewerten das ‘Heimatvertriebenenlied’ sehr zu Recht wie folgt:

Rennicke rufe mit den von ihm verfassten Schlussstrophen des Liedes zu Gewalt und zur Vertreibung der in Deutschland heimisch gewordenen Fremden auf. Er suggeriere, dass die Heimat der Deutschen ähnlich der Vertreibung der Sudetendeutschen nunmehr durch Zuzug von Fremden geraubt werde, die Deutschen „nicht Hof mehr, noch Haus, noch Feld“ hätten und nunmehr der Fremde Herrscher in Deutschland sei. Dies stelle alle Nichtdeutschen als minderwertig hin und bestreite ihr Recht, hier in Deutschland zu leben. Damit werde darauf abgezielt, alle Ausländer aus Deutschland zu vertreiben, um einer vermeintlichen Knechtschaft ein Ende zu bereiten. Die aus dem Nationalsozialismus bekannte Rassenideologie finde in der Vertreibung ausländischer Mitbürger ihren Ausdruck. Den Ausländern werde jegliches Lebensrecht in Deutschland abgesprochen, während nur Deutsche als vollwertige Mitglieder der Gesellschaft zählten. Damit werde die Wiederherstellung des so genannten Dritten Reiches propagiert und zu einer Gewaltanwendung gegen Ausländer aufgerufen. Die unreflektierte Übernahme des Liedtextes führe dazu, dass der Friede zwischen den Völkern gefährdet werde.

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Es gibt genug Heiratsurkunden für alle!

28/05/2008

“There are enough marriage licenses to go around for everyone”, schreibt Chief Jugde Judith S. Kaye of the New York Court of Appeals.

Ähnlich sieht es auch der Supreme Court of California in seiner Entscheidung vom 15.05.2008 über die Verfassungsmäßigkeit von Same-Sex-Marriages. Die Entscheidung hat erwartungsgemäß die religiösen Fundamentalisten in den USA auf die Palme gebracht. Deren Strategie[1] lässt sich grob in zwei Vorgehensweisen einteilen. Die eine Gruppe verkündet unverblümt, Schwule müssten aus der amerikanischen Gesellschaft eliminiert werden, weil sie verschiedenerlei Krankheiten verbreiten, Kinder missbrauchen und ähnliche Dinge mehr. Die andere Gruppe gibt sich im Ton gemäßigter, lässt aber keinen Zweifel daran, dass sie die Unterdrückung von schwulen und lesbischen Menschen nach Kräften fortsetzen wird. Zu diesem Zweck versucht sie durch das Verbreiten vermeintlicher Horrorszenarien Schwulenfeindlichkeit weiter zu schüren. Beim Stöbern durch die Kommentare bei GayWest fand ich einen Hinweis auf eine deutsche Übersetzung (von ‘Füchsin’; die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung habe ich nicht überprüft) einer Kolumne eines Vertreters der zweitgenannten Gruppe. Ein gewisser Dennis Prager meint, die Entscheidung des CA Supreme Court werde das Gesellschaftssystem zusammen brechen lassen, wenn nicht sofort eingeschritten werde.

Um jeden Zweifel an seiner gottgegebenen Auffassung zu unterdrücken, versucht er folgenden Trick:

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Angespuckt: 35 Jahre in Haft

17/05/2008

Die Queer berichtet:

Ein 42-jähriger HIV-positiver Mann ist in Dallas (US-Bundesstaat Texas) zu 35 Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er einem Polizisten ins Gesicht gespuckt hatte. Die Geschworenen sahen es am Dienstag als erwiesen an, dass der Angeklagte Willie Campbell seine Speichelflüssigkeit als gemeingefährliche Waffe eingesetzt habe. Er muss mindestens die Hälfte der Strafe absitzen, danach kann das Urteil – bei guter Führung – zur Bewährung ausgesetzt werden.

Zunächst sollte mein Post zu diesem Thema die Überschrift “Noch ganz bei Trost?” erhalten, denn 35 Jahre Haft erscheinen mir doch sehr übertrieben.

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Peru: In Polizeistation vergewaltigt

11/05/2008

INTERNATIONAL GAY AND LESBIAN HUMAN RIGHTS COMMISSION:

ACTION ALERT: PERU-DEMAND INVESTIGATION IN RAPE CASE

SUMMARY 

On February 25, 2008, three members of the National Police allegedly raped 26 year-old Luís Alberto Rojas Marín at the Casa Grande District National Peruvian Police Station, which is based in Ascope County in the La Libertad Region of Peru. On April 11, 2008, Judge Rosendo Villas Castillo, an Ascope County magistrate, ordered the three police officers accused of the crime to be detained in custody-the first time that authorities in Peru have arrested people because of hate crimes or human rights abuses related to sexual orientation. However, after family and friends of the police officers organized marches to support the officers, magistrates from the La Libertad Regional Judicial Court freed them, effectively nullifying the original detention order.

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“So einen muss man sich warmhalten, das muss man ausnutzen.”

10/05/2008

Am Sonntagnachmittag, den 28.10.07, kam es gegen 17.25 Uhr in einem Timmendorfer Hotelbetrieb in der Strandallee zu Streitigkeiten zwischen einem Hotelgast und dem Hotelier, in deren Verlauf der 60 jährige Hotelbesitzer von seinem 23 jährigen Gast hinterrücks niedergeschlagen und schwer verletzt wurde.

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Zwei alte Trittbrettfahrerinnen

04/05/2008

Joyce und Sybil Burden sind zwei alte Damen (es fällt mir übrigens schwer, hier von ‘Damen’ zu sprechen), die in Marlborough (UK) in einem von ihren Eltern geerbten Haus leben. Sie sind beide nicht verheiratet und, wer will es ihnen verdenken, sie zahlen nicht gerne Steuern.

Schon in den 1970iger Jahren haben sie erkannt, dass bei dem Tod der Einen auf die Überlebende eine hübsche Erbschaftsteuerschuld zukommt. Deshalb traktieren sie seither die britische Regierung und die Gerichte und wünschen, wie Eheleute behandelt zu werden.

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Kulturtipp: Ohne Moos nix los!

27/04/2008

Vielleicht möchte jemand die heiligen Hallen der Oberfinanzdirekton Rheinland und der Bundesfinanzdirektion West am Riehler Platz in Köln (U-Bahn-Station Reichensperger Platz) betreten (bei Interesse erkläre ich gerne einmal, was diese beiden Direktionen so machen).


Freeballing

24/04/2008

Ein Missgeschick:

Ein nicht dem Schlankheitswahn verfallener Italiener ging einkaufen. Im Supermarkt bückte er sich, um etwas aus dem Regal zu nehmen. Und dann passierte es: Seine Hose (vermutlich aus China) hielt der extremen Belastung nicht stand und zerriss. Der FOCUS war dabei und hat für die Chronik der Menschheit folgendes festgehalten:

Dabei trat einerseits zutage, dass er keine Unterhose trug [Anm TGD: Freeballing nennt man das], andererseits das, was die Unterhose hätte verdecken sollen.

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Wobbelnde Busen

20/04/2008

Allwyn Rondeau, 46, arbeitet als Security Guard im Flughafen Heathrow. Er hat einiges durchmachen müssen mit seiner 42järigen Kollegin Lucy Chilton:

on one occasion Miss Chilton stuck her bum in the air saying ‘come on give it to me’

oder

At other times, she allegedly “wobbled her breasts” all over his chest

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Oberste Giftspritzer

18/04/2008

Es gibt eine ganze Anzahl von Staaten, in denen man Menschen ganz legal umbringen darf. Die USA gehören dazu.

Der us-amerikanische Supreme Court hat am 16.04.2008 erläutert, wie in den USA die Todesstrafe vollstreckt werden darf, kann, soll, muss.

Ralph Baze und Thomas C. Bowling, beide in dem US-Bundesstaat Kentucky wegen Doppelmordes zum Tode verurteilt, sollen durch die Injektion von Gift getötet werden. Mit diesen Giftinjektionen ist es eine heikle Angelegenheit. Es werden drei Injektionen gegeben. Die erste soll betäubend wirken, die zweite und die dritte Spritze enthalten das tödliche Gift. Wirkt nun die erste Injektion, weil falsch dosiert oder nicht intravenös injeziert, nicht richtig, führen die beiden folgenden Injektionen zu unvorstellbaren Schmerzen. Also haben sich die beiden Verurteilen an den Supreme Court gewandt, weil ihnen die Aussicht auf Giftpanscher und Giftspritzer nicht behaglich erschien. 

Der Supreme Court erklärt zunächst einmal, dass die Todesstrafe für einen demokratischen Rechtsstaat ganz normal ist und dass es ruhig ein bisserl weh tun darf: 

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Kuckuckskinder und Scheinvaterregress

17/04/2008

Es ist immer wieder erstaunlich, was in manch einer Ehe so vor sich geht.

Die Szene spielt in der Lüneburger Heide.

Anton und Berta sind seit den 1980iger Jahren verheiratet. In den Jahren 1992 bis 1995 werden drei Kinder geboren. Berta ist die Mutter, Anton aber nicht der Vater. Davon ahnt er zunächst aber nichts. Erst später, um das Jahr 2000 herum, merkt er, dass die Kinder nicht ihm, sondern dem ihm und seiner Berta gut bekannten Cesar ähnlich sehen.

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Gleichgeschlechtlicher Ausbruch aus einer Ehe

17/04/2008

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs (Hervorhebungen durch mich):

Zur Verwirkung von Unterhaltsansprüchen nach Aufnahme einer gleichgeschlechtlichen Beziehung

Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine Ehefrau den Anspruch auf Trennungsunterhalt verwirken kann, wenn sie eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft aufnimmt.

Die Klägerin nimmt den Beklagten, ihren Ehemann, auf Zahlung von Trennungsunterhalt in Anspruch. Sie hatte diesen nach etwa 26jähriger Ehe, aus der fünf Kinder hervorgegangen sind, aufgrund ihrer sexuellen Umorientierung und gleichgeschlechtlichen Neigungen verlassen und war zu einer Freundin gezogen, zu der sie einige Zeit darauf auch eine intime Beziehung aufnahm.

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Mehr als nur Theaterdonner

01/04/2008

Tadao Maruko möchte von der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB) eine Witwerrente beziehen. Diese Versorgungsanstalt weigert sich jedoch, eine Hinterbliebenenversorgung zu zahlen. Warum? Nun, es war nicht der Tod von Tadao Maruko’s Ehefrau, der den Anspruch auf Witwerrente begründete, er hatte nämlich keine. Es war der Tod seines (eingetragenen) Lebenspartners. Dieser war bei der VddB pflichtversichert und nun wollte Tadao Maruko den Rentenspruch auf sich übergeleitet wissen. Die VddB beschied, dass eine eingetragene Lebenspartnerschaft keine Ehe sei und Tadao Maruko aus dieser Lebenspartnerschaft keinerlei Rechte herleiten können. Tadao empfand diese Haltung als diskriminierend und zog vor das Bayerische Verwaltungsgericht in München.

Und dieses Gericht verhielt sich klug.

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Ich will mein Kind nicht sehen!

01/04/2008

Das Bundesverfassungsgericht hat heute nach monatelangem Überlegen entschieden, dass ein Vater nur ausnahmsweise gezwungen werden kann, sein Kind zu sehen und mit ihm Umgang haben zu müssen.

Da hat also jemand ein Kind gezeugt, und will hinterher mit diesem Kind nichts mehr zu tun haben. Nun, es liegt auf der Hand, dass er sich seiner Unterhaltspflicht nicht auf legale Weise entziehen kann. Aber, vorausgesetzt eine ausreichende Betreuung, Erziehung  und Versorgung des Kindes ist gewährleistet: Muss sich der Vater auch höchstpersönlich um das Kind kümmern und sich mit dem/der Kleinen beschäftigen? Unser Gesetzgeber, der sich ja so gerne in alle Lebensbereiche einmischt, meint ‘ja’:

§ 1684 BGB - Umgang des Kindes mit den Eltern

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

Ein Vater aus dem Brandenburgischen wollte aber dennoch nicht den fürsorglichen und liebevollen Vater spielen. Also wurde er auf Betreiben der Kindesmutter von den dortigen Gerichten mit Zwangsmaßnahmen bedroht

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