Der Kölner Zwitterfall

Gestern habe ich noch über das Landgericht in Köln geschimpft, heute lobe ich es gerne.

Im Kölner “Zwitterprozess” hat eine Krankenpflegerin in einem bundesweit beispiellosen Schmerzensgeld-Verfahren einen juristischen Sieg gegen einen Chirurgen erzielt. Nach langem Leidensweg als Zwitter und unfreiwilligem Leben als Mann hatte die 48-jährige Pflegerin den Arzt wegen einer 30 Jahre zurückliegenden Operation verklagt. Das Kölner Landgericht entschied am Mittwoch, die folgenreiche Operation sei ein rechtswidriger Eingriff gewesen. Der Mediziner habe seiner damals 18-jährigen Patientin die weiblichen inneren Geschlechtsorgane entfernt, ohne sie vorher umfassend aufzuklären,

meldet der Kölner Stadt-Anzeiger.

Entscheidend in dem komplizierten Fall ist laut Gericht, dass vor der Operation alle Beteiligten davon ausgegangen waren, dass die Patientin ein gemischt weiblich-männliches Geschlecht aufwies und ihre inneren weiblichen Geschlechtsorgane verkümmert seien. Nach der Öffnung des Bauchraumes habe der Chirurg jedoch keine männlichen Keimdrüsen gefunden, sondern ausschließlich intakte weibliche Geschlechtsorgane, betonte der Richter. Dem Urteil zufolge hätte der damalige Arzt einer Kölner Klinik den Eingriff sofort beenden und die Patientin umfassend über die neuen Erkenntnisse aufklären müssen.

Mehr zum Thema Intersexualität gibt es hier und hier.

2 Antworten zu “Der Kölner Zwitterfall”

  1. ondamaris sagt:

    eigentlich erschreckend, dass vor gericht geklärt werden muss, was selbstverständlich sein sollte - das selbstbestimmungsrecht …

  2. zwischengeschlecht.info sagt:

    danke für eure solidarischen worte! leider tun sich die mediziner auch heute noch mehr als schwer, wenn’s um das selbstbestimmungsrecht von zwittern geht (wie auch der rest der gesellschft).

    bericht vom prozess:
    http://blog.zwischengeschlecht.info/post/2008/02/07/Sieg-fur-Christiane-Volling

    nella & seelenlos

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